Erbrecht

Wer sterbt, der vererbt.
Plötzlich und unerwartet steht man vor einer Situation, in der es viel zu regeln gibt. Und dabei hatte der oder die Verstorbene doch extra noch ins Testament geschrieben, dass sie die Erben nicht um den Nachlass streiten sollen. Trotzdem sind sie sich uneinig, weil einer meint, er sei nicht angemessen berücksichtigt worden? Am besten ist es, bereits zu Lebzeiten eine Regelung über die Verteilung oder den Verbleib des Nachlasses getroffen zu haben: durch Testament oder Erbvertrag. Das geschieht am besten mit fachlichem rechtlichen Rat bzw. in einer notariellen Urkunde, denn nur der Experte hat auch die Vermeidung von Erbschaftsteuer im Blick.

Im Erbfall geht es dann um die Aufteilung des Nachlasses. Jeder möchte das haben, was ihm zusteht. Immer wieder kommt es zu Überraschungen darüber, was der Verstorbene festgelegt hat, oder dass und wieviel jemand schon bekommen oder sich schon genommen hat, weil er die Kontokarte hatte. Sind mehrere Erben vorhanden, bedarf es oft eines Erbauseinandersetzungsvertrages.

Wer enterbt ist, kann möglicherweise seinen Pflichtteil oder sogar mehr verlangen. Und derjenige, der den Anspruch erfüllen muss, muss zuvor Auskunft über den Nachlassbestand erteilen und ein Nachlassverzeichnis erstellen. Und zu guter Letzt muss jeder, der etwas aus dem Nachlass bekommt, dann auch noch eine Erbschaftsteuererklärung abgeben.


All das erfordert fast immer eine fachliche rechtliche Begleitung. Meine Empfehlung: Lassen Sie sich beraten, um zu erfahren, welche Rechte, Pflichten und Möglichkeiten Sie haben:

  • sei es bei einer lebzeitigen Regelung über Ihr eigenes Vermögen bzw. Ihren eigenen Nachlass

  • sei es als jemand, der vom Nachlass eines anderen etwas haben möchte

  • sei es als Erbe/Miterbe, von dem ein anderer etwas verlangt

  • sei es, dass Sie oder ein anderer als Testamentsvollstrecker eingesetzt ist

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